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20. März 2012

Musikalische Lesung

aus dem Alpenkrimi Oberwasser Gesamte Nachricht lesen

31. Dezember 2011

Großer Jubel über 76.350 Euro

Spatenstich für neuen Integrationskindergarten soll Ende März erfolgen - Überwältigende Resonanz der Leser Gesamte Nachricht zeigen Gesamte Nachricht lesen

08. August 2010

Mehr Lebensfreute dank Carmina Burana

400 Besucher genießen wundervolle Orff-Afführungen im Grainauer Kurpark - 4000 Euro für einen guten Zweck Gesamte Nachricht lesen

Schnelle Hilfe für Menschen in wirtschaftlicher Not

In Zusammenarbeit mit dem Garmisch-Partenkirchener Tagblatt und den Regionalausgaben im Landkreis Garmisch-Partenkirchen wurde vor Weihnachten 2009 die Spendenaktion "Kette der der helfenden Hände" durchgeführt. Der Erlös von fast 29.000€ kommt Menschen in schwierigen wirtschaftlichen Lebenssituationen zu Gute. Dafür allen Spendern ein herzliches Dankeschön.

 

Die Idee:

In den Programmen der Entwicklungshilfe haben sich sogenannte "Micro- Darlehen“ bewährt. In unserem Landkreis kann damit Menschen geholfen werden, die unverschuldet in eine für sie existenzgefährdende wirtschaftliche Lage gekommen sind. Ziel ist es in kurzer Zeit den Antragstellern ein zinsfreies Darlehen zu Verfügung stellen, das sie, nach eingehender Beratung, nach eigenem Ermessen zurückzahlen. Damit sind sie keine Bittsteller und erhalten wieder die eigene wirtschaftliche Entscheidungsfreiheit zurück.

 

Für wen?

 

Die Darlehn sind als Überbrückungshilfe bei z.B. hohen Energie-/Heizungserstattungen durch Energieunternehmen und Vermieter gedacht aber auch zur Vermeidung bei hohen Überziehungszinsen, die keinen menschenwürdigen Ausweg aus der Schuldenfalle ermöglichen. Gedacht ist auch an Menschen, die durch Unfälle, Brände oder plötzlichen Tod eines Partners vor den Scherben ihrer Existenz stehen, bis die vorhandenen Versicherungsleistungen und Rentenbescheide greifen. Grundsätzlich gilt, dass nach der Abgabenordnung eine Bedürftigkeit festgestellt werden muss: Das kann z.B. ein zu geringes Einkommen, Behinderung, Sozialhilfe o.ä. bedeuten. (Immobilien-) Eigentum ist in der Regel ein Ablehnungsgrund.

 

 

Der Weg

 

Nach einer erforderlichen Prüfung durch die Beratungsstellen (z.B. Diakonie, Caritas, Sozialdienst katholischer Frauen....), in der die Bedürftigkeit festgestellt wird und ein Haushaltsplan aufgestellt wird, stellt der Berater/die Beraterin einen Antrag an Mehrwert. Die Bürgerstiftung. Eine regelmäßige weitere Beratung ist auch nach Auszahlung des Darlehens unbedingt erforderlich.

 

Impressum | Realisierung: Unovaria